AGB


AGB der Fleischerei Müller in Oberg

Geltungsbereich

Alle Geschäfte im Bereich Partyservice erfolgen entsprechend den folgenden Vertragsbedingungen, die der Auftraggeber durch die Bestellung verbindlich anerkennt.

Angebot
Unsere Angebote erfolgen frei bleibend.Die gültigen Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder der Preisvereinbarung. Darin enthalten ist die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

Auftrag
Für den Umfang der Lieferung ist bei persönlicher Bestellung die Auftragsbestätigung, bei telefonischer Bestellung die Gesprächsnotiz des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin im Auftragsformular, bei Bestellung im Internet die Bestätigungs per E-Mail maßgebend. Die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes finden gemäß § 1 Abs.3 Nr.5,6 Fern Abs G keine Anwendung.
Die im Auftrag angegebene Personenzahl ist verbindlich. Sollte sich eine Änderung ergeben, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine entsprechende Mitteilung zu erteilen, die nur als angenommen gilt, wenn dieses ausdrücklich durch den Auftragnehmer bestätigt wird.

Anzahlung
Ab dem Bestellwert von 500 Euro behält er sich der Auftragnehmer vor, eine Anzahlung in Höhe von 10 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Im Falle der Abbestellung wird die Anzahlung verrechnet.

Abbestellung
Die Abbestellung der Lieferung mit allen damit verbundenen Dienstleistungen ist bis 5 Tage vor Liefertermin kostenfrei möglich. Zwischen dem fünften und dem dritten Tag vor Liefertermin berechnen wir eine Stornogebühr in der Höhe bis zu 5 % des vereinbarten Gesamtpreises. Bei Abbestellung des Auftrages ab dem zweiten Tag vor Liefertermin werden die bis dahin dem Auftragnehmer die durch den Auftrag entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

Anlieferung
Die Anlieferung erfolgt wie im Auftrag vereinbart. Generell möglich ist die Anlieferung der Speisen von Montag bis Samstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Der Auftragnehmer muß eine Toleranzzeit bis zu 30 Min. zum vereinbartem Liefertermin akzeptieren, ohne Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse verlängert sich die Lieferfrist angemessen, ohne dass der Auftraggeber Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen kann, soweit die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung nicht nachweisbar auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten beruht.

Gefahrübergang und Entgegennahme
Die Gefahr möglicher Beschädigungen oder Verderbs der gesamten Lieferung laut Auftrag geht spätestens mit der Auslieferung der Waren auf den Auftraggeber über. Auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant noch weitere Leistungen vertraglich übernommen hat. Jede gelieferte Ware ist bei Empfang durch den Auftraggeber sofort auf eine ordentliche Beschaffenheit zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich bei Empfang der Ware mit der Maßgabe zu erfolgen, dass der Auftraggeber alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich anzeigt.
Sämtliche Preise verstehen sich als Abholpreise. Soweit nicht anders angegeben pro Person und inklusive dem gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuersatz von 7% auf reine Lebensmittellieferungen. Bei Aufträgen mit Dienstleistungsanteil erhöht sich die MwSt. auf 19% da diese Aufträge laut aktuellem Steuerrecht nicht mehr als Lebensmittellieferungen sondern als Dienstleistung versteuert werden müssen. Es gilt ausschließlich die aktuellste Preisliste, sämtliche bisherigen Preislisten und Angebote verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in bar oder per Überweisung ohne jegliche Abzüge bei Annahme der Lieferung oder nach Absprache bei Rückgabe der Leih- Mietgegenstände, spätestens jedoch 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung.

Leih- und Mietgegenstände
Angelieferte Gegenstände wie Geschirr, Besteck, Gläser und weiteres Zubehör sind Mietgegenstände. Angelieferte Gegenstände wie Platten, Schüsseln, Bretter und weitere, zum Anliefern und zum Transportieren der bestellten Ware notwendigen Gegenstände sind Leihgüter und verbleiben, wie auch die Mietgegenstände, in unserem Eigentum.

Reinigung und Rückgabe
Die Leih- Mietgegenstände sind nach Gebrauch vom Auftraggeber zu reinigen. Geschirr, Gläser und Besteck sind nach dem Abspülen mit haushaltsüblichen Spülmittel zudem abzutrocknen.Sämtliche Leih- Mietgegenstände sind spätestens 2 Werktage nach Lieferung unbeschadet zurückzugeben. Beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Beanstandung und Haftung für Mängel
Jede gelieferte Ware ist vom Auftraggeber sofort bei Empfang auf ihre ordentliche Beschaffenheit hin zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Ware zu erfolgen und zwar mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich anzuzeigen hat.Die Überprüfung hat auch hinsichtlich der Mietgegenstände stattzufinden.